Mehr Brutto vom Netto
Steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. pauschalbesteuerte Vergütungsbestandteile (z.B. Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Nutzungsmöglichkeiten) sind aufgrund des höheren Nettoeffekts für Arbeitnehmer besonders attraktiv.
Für den Arbeitnehmer kann dadurch „mehr Netto vom Brutto“ erreicht werden und für den Arbeitgeber entstehen niedrigere Lohnnebenkosten als bei einer traditionellen Lohnerhöhung.
I. Beispiele steuer- und sozialversicherungsfrei
- Benzingutscheine, Stromkostenzuschuss, monatliche Jobtickets oder sonstige Sachbezüge bis 50 EUR/Monat
- Private Computer – und Handynutzung – Überlassung durch den Arbeitgeber, auch für den PC zu Hause
- Aufmerksamkeiten aus besonderem Anlass bis 60 EUR (z. B. Geburtstag, Heirat)
II. Beispiele pauschal lohnversteuert und sozialversicherungsfrei
- Erholungsbeihilfen – Max. 156 EUR für Arbeitnehmer, 104 EUR für den Ehepartner und 52 EUR für jedes Kind (25 % pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
- Internetpauschale – Max. 50 EUR/Monat für Flatrate (siehe Downloads) – Der Arbeitnehmer hat die Höhe seiner Aufwendungen dem Arbeitgeber zu erklären. (25 % pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
- Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte – Erstattung der Entfernungspauschale von 0,38 EUR je Entfernungskilometer (15 % pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
