Jahresabschluss


 

Grundlage der Jahresabschlusserstellung ist die aufgrund der erhaltenen Unterlagen erstellte laufende Buchhaltung.

Je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens gibt es verschiedene Gewinnermittlungsarten:

 

  • Einnahme-/Überschussrechnung
  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz
  • Anhang (Erweiterung für Kapitalgesellschaften)

 

Des weiteren erstellen wir auch Eröffnungsbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen.

Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, z. B. GmbH & Co. KG sind verpflichtet ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dies erledigen wir gerne für Sie.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung besprechen wir mit Ihnen die Bildung von Rückstellungen (z. B. für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Gewährleistungen, Garantien, nicht genommenen Urlaub der Arbeitnehmer etc.)

Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die Werthaltigkeit Ihrer Forderungen und beraten Sie bezüglich Sonderabschreibungen und Investitonsabzugsbeträgen (bis zu 40% der in den 3 Folgejahren geplanten Anschaffungen von Wirtschaftsgütern)

Wir unterstützen Sie bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt.