Lohnbuchhaltung


 

Gerne erstellen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter.

Wir nutzen die Software vom Marktführer Datev, so dass gewährleistet ist, dass die aktuellen gesetzlichen Anforderungen stets umgesetzt werden.

Außerdem möchten wir Sie als kompetenter Partner zuverlässig beraten

und Ihnen unter anderem folgende Leistungen anbieten:

 

  • Anfertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen, der Beitragsnachweise für Krankenkassen sowie die Durchführung sämtlicher Meldungen und Bescheinigungen im Personalbereich wie z.B. Berufsgenossenschaften
  • Vorbereitung von Außenprüfungen der Finanzämter und der Sozialversicherungsträger
  • Anfertigung der Zahlungsträger für Gehalts- Lohnsteuer- und Krankenkassenzahlungen

 

Wir unterstützen Sie bei allen anfallenden Fragen und steuerlich zulässigen Gestaltungen wie z. B. Mehr Netto vom Brutto und beim Personalmanagement, sowie bei der Ermittlung eines Branchenvergleichs.

Mehr Brutto vom Netto


 

Steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. pauschalbesteuerte Vergütungsbestandteile (z.B. Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Nutzungsmöglichkeiten) sind aufgrund des höheren Nettoeffekts für Arbeitnehmer besonders attraktiv.

Für den Arbeitnehmer kann dadurch „mehr Netto vom Brutto“ erreicht werden und für den Arbeitgeber entstehen niedrigere Lohnnebenkosten als bei einer traditionellen Lohnerhöhung.

 

I. Beispiele steuer- und sozialversicherungsfrei

  • Benzingutscheine, Stromkostenzuschuss, monatliche Jobtickets oder sonstige Sachbezüge bis 44 EUR/Monat
  • Private Computer – und Handynutzung – Überlassung durch den Arbeitgeber, auch für den PC zu Hause
  • Aufmerksamkeiten aus besonderem Anlass bis 60 EUR (z. B. Geburtstag, Heirat)

II. Beispiele pauschal lohnversteuert und sozialversicherungsfrei

  • Erholungsbeihilfen – Max. 156 EUR für Arbeitnehmer, 104 EUR für den Ehepartner und 52 EUR für jedes Kind (25 % pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
  • Internetpauschale – Max. 50 EUR/Monat für Flatrate (siehe Downloads) – Der Arbeitnehmer hat die Höhe seiner Aufwendungen dem Arbeitgeber zu erklären. (25 % pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
  • Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte – Erstattung der Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer (15 % pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)